Masern-Impfpflicht tritt in Kraft. Am 01. März 2020 tritt die Masern-Impfpflicht in Deutschland in Kraft.
Am 01. März tritt die gesetzliche Impfpflicht gegen Masern in Kraft. Sie gilt an Schulen, Kindergärten, Kitas und medizinischen Einrichtungen und in Gemeinschaftsunterkünften. Die Impflicht verpflichtet die Einrichtungen dazu, ungeimpfte Personen abzulehnen.
Bußgelder drohen. Ungeimpften Schulkindern kann der Zugang zur Schule aber nicht verweigert werden. Stattdessen droht ihren Eltern ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro und die Schule muss das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigen. Bei neu eingestellten …