Holetschek dringt auf umfassende und rasche Pflege-Reformen – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister stellt im Landtags-Ausschuss Eckpunkte seines Konzeptes unter dem Motto „Gute Pflege. Daheim in Bayern“ vor
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek dringt auf umfassende und rasche Pflege-Reformen. Holetschek stellte am Dienstag im Landtags-Ausschuss für Gesundheit und Pflege die Eckpunkte seines Konzeptes unter dem Motto „Gute Pflege. Daheim in Bayern“ vor. Neben dem weiteren Ausbau von Versorgungsstrukturen ist ein wichtiger Punkt dabei die Finanzierungsfrage.
Der Minister betonte: „Die Pflege steht für mich ganz oben auf der Agenda. Wir müssen hier schnell für Fortschritte sorgen – das sind wir sowohl den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegeberufen schuldig! Deshalb setze ich mich für einen weiteren Ausbau der Pflegeinfrastruktur ein. Denn wir müssen langfristig die pflegerische Versorgung sicherstellen.“
Holetschek fügte hinzu: „Bereits jetzt unterstützt das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium mit über 60 Millionen Euro jährlich Investitionen und trägt somit zu einem Ausbau einer pflegerischen Infrastruktur bei, die den Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. In der Zukunft gilt es, die Handlungsoptionen der Kommunen weiter zu stärken. Der Ausbau der Pflegestützpunkte in den letzten Jahren zeigt, dass die Bereitschaft der Kommunen, sich zu engagieren, stark gestiegen ist.“
Holetschek erläuterte: „Ein Blick auf die Zahlen zeigt die Brisanz: Bis 2050 wird die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Bayern von derzeit 500.000 auf bis zu 880.000 ansteigen. Wir werden bis zu 154.000 zusätzliche Pflegekräfte brauchen, jeweils als Vollzeitkräfte gerechnet. Deshalb muss der Pflegeberuf attraktiver werden.“
Der Minister unterstrich: „Wir müssen aber auch die Finanzierung der Pflege für die Zukunft sichern. Denn Pflege muss bezahlbar bleiben! Die Lohnkosten in der Langzeitpflege sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Zugleich sind die pflegebedingten Eigenanteile im Heim seit 2017 über 40 Prozent gestiegen. Jedem muss klar sein: Mit einem ‚Weiter so‘ können wir ‚Gute Pflege‘ künftig nicht finanzieren.“
Der Minister fügte hinzu: „Mein Ziel ist, dass die Soziale Pflegeversicherung weiterentwickelt wird – und zwar sozial ausgewogen, zukunftsfest und generationengerecht. Wir brauchen ein nachhaltiges System, das den Anstieg der Zahl an Pflegebedürftigen bewältigen kann und nicht jedes Jahr nachjustiert werden muss. Wir müssen sicherstellen, dass Menschen, die solidarisch in die Pflegekasse einzahlen, am Tag X, wenn sie pflegebedürftig werden, angemessen versorgt sind. Darauf müssen sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen können! Hierzu bedarf es struktureller Änderungen, die die Bedürfnisse des Menschen in den Mittelpunkt stellen – und nicht Abrechnungsmöglichkeiten der Leistungserbringer.“
Holetschek verwies darauf, dass eine Erhöhung der Beitragssätze zur Sozialen Pflegeversicherung nur in begrenztem Rahmen möglich ist. Er unterstrich: „Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind nicht unendlich belastbar. Deshalb werde ich mich auf Bundesebene intensiv für weitere Fortschritte einsetzen.“
Das Reformkonzept des bayerischen Gesundheitsministers für eine nachhaltige Finanzierung sieht vor, pflegebedürftige Menschen und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen – und nicht Abrechnungsfragen. Die Sektorengrenzen ambulant/stationär im Leistungsrecht der Pflegeversicherung sollen aufgehoben werden. Das bringt eine Vereinfachung der Leistungen und eine Entlastung von Pflegebedürftigen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen. In diesem Zusammenhang ist eine vollständige Übernahme der Kosten für medizinische Behandlungspflege auch bei vollstationärer Versorgung durch die Pflegeversicherung vorgesehen.
Außerdem setzt sich Holetschek für eine konsequentere finanzielle Entlastung bei überdurchschnittlich langen Pflegeverläufen ein sowie für eine regelhafte verbindliche Dynamisierung der Leistungsbeträge – orientiert an Löhnen und Sachkosten. Ferner fordert der Minister einen dauerhaften und ausreichenden steuerfinanzierten Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung für versicherungsfremde Leistungen. Darüber hinaus soll der Bund mit einem Steuerzuschuss die Kosten für die Pflegeausbildung übernehmen.
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