Holetschek: Corona-Impfangebot in Krankenhäusern erneut erweitert – Bayerns Gesundheitsminister: Außerdem gibt es eine Sonderimpfaktion für neue Auszubildende der Kliniken
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat gemeinsam mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) das Corona-Impfangebot in den Kliniken erneut erweitert. Holetschek betonte am Montag in München: „Die Krankenhäuser im Freistaat können alle Patientinnen und Patienten nach einer Beratung auf deren Wunsch gegen das Coronavirus impfen. Neu ist jetzt, dass es in einer Klinik eine Erstimpfung geben kann, ohne dass dort zwingend auch die Zweitimpfung erfolgen muss. Vielmehr können die notwendigen Zweitimpfungen ab sofort auch in Impfzentren durchgeführt werden.“
Holetschek erläuterte: „Die Krankenhäuser können ihren Patientinnen und Patienten bei der Einlieferung eine Erst- oder Zweitimpfung mit dem Impfstoff von BioNTech-Pfizer anbieten. Dadurch erhöhen wir die Flexibilität beim Impfen weiter und wollen so noch mehr Impfungen in Bayern erreichen.“
Der Minister fügte hinzu: „Die Krankenhäuser haben die Kapazitäten und die Erfahrung, ihre Patienten auf Wunsch ohne großen Aufwand zu impfen. Diesen Vorteil wollen wir nutzen, um das Impfangebot auszubauen. Ich danke allen Kliniken und ihren Mitarbeitern für ihren unermüdlichen Einsatz im Kampf gegen die Pandemie. Die Krankenhäuser sind zentrale Pfeiler unseres Gesundheitssystems, das hat uns Corona erneut ganz deutlich vor Augen geführt.“
Eine Sonderimpfaktion wird es auch für die neuen Auszubildenden der Kliniken geben, die im Herbst mit ihrer Ausbildung beginnen. Ihnen wird ebenfalls ein Impf-Angebot mit dem Wirkstoff der Firma BioNTech-Pfizer gemacht.
BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen sagte: „Unser Ziel ist es, dass die neuen Azubis in den Kliniken mit Impfschutz in die Ausbildung starten können – selbstverständlich mit entsprechender Aufklärung und medizinischer Beratung.“
Die Kliniken bekommen den Impfstoff von den regionalen Impfzentren. Das Gesundheitsministerium hat sie angewiesen, den Krankenhäusern den erforderlichen Impfstoff zur Verfügung zu stellen.
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