Keine Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung
Mit Urteil vom 2. April 2019 entschied der Bundesgerichtshof, dass den Erben kein Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz für die Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung zusteht. …
Mit Urteil vom 2. April 2019 entschied der Bundesgerichtshof, dass den Erben kein Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz für die Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung zusteht. …