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Dienstag, August 4 2026

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den Papierausdruck des E-Rezeptes angepasst. Seit dem 1. Juli kann ein Tokenausdruck vier Verordnungen enthalten.Auf einen Tokenausdruck können bis zu vier E-Rezepte – anstatt bislang drei – aufgedruckt werden. Die Apotheke kann auf die Verordnungen einzeln unter Verwendung des jeweiligen 2D-Codes zugreifen oder über den rechten oberen Sammel-2D-Code auf alle eigenständigen E-Rezepte des Ausdrucks…

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