Mit dem Zuzahlungserlass der niederländischen Versender ist die Debatte um Rx-Boni wieder hochgekocht. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat bereits in der vergangenen Woche erklärt, dass Rabatte auf Rezept unzulässig sind – und die Paritätische Stelle zum Handeln aufgefordert. Der GKV-Spitzenverband sieht das anders und spricht von einer „ungeklärten Rechtsfrage“: Gemäß den bisherigen Gerichtsentscheidungen seien die Rabatte zulässig. Sei das nicht gewünscht, müsse der Gesetzgeber agieren.„Der GKV-Spitzenverband hat nicht die Aufgabe, bereits vergangene Verstöße zusätzlich zu sanktionieren, sondern es sollen gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen Rechtsverstöße abgestellt werden“, erklärt ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes auf Anfrage. Dies geschehe ebenfalls durch... Artikel auf "Apotheke Adhoc" lesen