E-Rezept-Ausdruck: Vier statt drei Verordnungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den Papierausdruck des E-Rezeptes angepasst. Seit dem 1. Juli kann ein Tokenausdruck vier Verordnungen enthalten.Auf einen Tokenausdruck können bis zu vier E-Rezepte – anstatt bislang drei – aufgedruckt werden. Die Apotheke kann auf die Verordnungen einzeln unter Verwendung des jeweiligen 2D-Codes zugreifen oder über den rechten oberen Sammel-2D-Code auf alle eigenständigen E-Rezepte des Ausdrucks…


