Kein Anspruch auf Coronatests nach der Coronavirus-Testverordnung ab 1. März 2023
02/28/2023 | Nachrichten | Coronavirus
Coronatests können ab 1. März 2023 nicht mehr auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung in Anspruch genommen und durchgeführt werden. Dies gilt nicht nur für „Bürgertestungen“, sondern beispielsweise auch …