Weitere Leistungen können zukünftig per Videosprechstunde verordnet werden
Quelle: g-ba.de – Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun beschlossen. Voraussetzung für die Verordnung …
Artikel auf ‘ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH’ lesen