Corona-Lockerungen – der aktuelle Stand Was ist wo erlaubt?
Feste und Veranstaltungen. Baden Württemberg: Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind vom 1. Juli an wieder möglich. Ab dem 1. August soll auch eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt sein. …