BMG gewährt Übergangsfristen für elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
©Pixabay Quelle: aerzteblatt.de – Vertragsärztinnen und -ärzte müssen die elektronische Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung (eAU) erst ab dem 1. Oktober 2021 und nicht bereits zum 1. Januar 2021 ausstellen und die Daten an die Krankenkassen übermitteln. …
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