Das Funktionstraining bleibt auch im November 2020 erlaubt!
Rehabilitationssport und Funktionstraining gehören als ergänzende Maßnahmen der Rehabilitation gemäß § 64 Abs. 1 SGB IX zu den „Medizinisch notwendigen Behandlungen”, die weiter möglich bleiben. …
Artikel auf ‘Bundesselbsthilfeverband Osteoporos e.V.’ lesen