Neue Erstattungspauschalen für eRezept und elektronische Patientenakte
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich mit dem GKV-Spitzenverband darauf verständigt, höhere Erstattungsbeträge für die Einführung des eRezepts festzulegen. Das schließt die Kosten für die zusätzlichen stationären …
Quelle: m.apotheke-adhoc.de
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