Coronavirus: Bayern verbietet Großveranstaltungen. Um eine weitere Verbreitung des neuartigen Coronavirus zu verhindern, verbietet Bayern Großveranstal…
Die Anordnung tritt am 11. März um 12 Uhr in Kraft und ist vorerst bis einschließlich 19. April 2020 gültig. Nach der Absage einzelner Konzerte und Sportveranstaltungen vor leeren Zuschauerrängen legt die Landesregierung den Umgang mit Großveranstaltungen …