Keine GEMA-Gebühren für Hintergrundmusik im Wartezimmer
Wenn in einer Arztpraxis Hintergrundmusik (Radio) gespielt wird, ist dies keine vergütungspflichtige öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (§ 15 Abs. 3 UrhG). Dies hat der Bundesgerichtshof …