Home»Meine Gesundheit»Nachweispflicht für Masernschutz noch bis Ende 2021

Nachweispflicht für Masernschutz noch bis Ende 2021

0
Shares
Pinterest WhatsApp
https://www.medi-verbund.de/wp-content/uploads/2021/07/Masernschutzimpfung_960x600.png

Am 1. März ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Seitdem haben Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die nach 1970 geboren wurden, ihrem Arbeitgeber bei Beginn der Tätigkeit, gemäß § 20 Abs. 8 IfSG, eine Masernschutzimpfung oder eine Masernimmunität …

Artikel auf ‘MEDIVERBUND’ lesen

Previous post

Infektionsrisiko bei Hochwasser: Die verborgene Gefahr

Next post

Holetschek: Corona-Impfangebot in Krankenhäusern erneut erweitert – Bayerns Gesundheitsminister: Außerdem gibt es eine Sonderimpfaktion für neue Auszubildende der Kliniken