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Nachfrage zur elektronischen Gesundheitskarte

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Seit Jahresbeginn gilt die elektronische Gesundheitskarte mit Passfoto. Praxen dürfen nur noch diese neue Karte des Versicherten akzeptieren und müssen eine Identitätsprüfung durchführen. Bisher sind nur personenbezogene Daten gespeichert, um die Identität des Patienten sicher bestimmen zu können. Das soll helfen, Verwechslungen zu vermeiden. Pläne gehen dahin, künftig auch immer mehr Gesundheitsdaten auf der Karte zu hinterlegen, was bei Ärzten und Patienten auf Kritik stößt.

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